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Berliner Zeitung 14.09.2023:

BGH-Urteil: Mieter darf Einzimmerwohnung untervermieten

Wer seine Mehrzimmerwohnung nicht aufgeben will, kann Teile untervermieten. Bei Einraumwohnungen kann das kein ganzes Zimmer sein. Der BGH hat nun in einem Fall aus Berlin entschieden.