Tagesspiegel 18.09.2023:
Berliner Gericht urteilt: Zweckentfremdungsverbot schützt auch Bauruinen
Eine Baugesellschaft will ein verfallenes Wohngebäude nach jahrelangem Leerstand abreißen. Das Verwaltungsgericht erklärt nun, die Wiederherstellung des Hauses sei zumutbar.
Berliner Gericht urteilt: Zweckentfremdungsverbot schützt auch Bauruinen
Eine Baugesellschaft will ein verfallenes Wohngebäude nach jahrelangem Leerstand abreißen. Das Verwaltungsgericht erklärt nun, die Wiederherstellung des Hauses sei zumutbar.