AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Erste Enteignung beantragt

Nachdem alle Mieter eines gesamten Wohnhauses im Berliner Scheunenviertel eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf erhielten, wurde jetzt ein Antrag auf Enteignung gestellt.

Das denkmalgeschützte Wohnhaus Steinstr.19, 10119 Berlin, wurde 1997 von der Stadt Berlin mit über 700.000 € grundsaniert und anschließend von der WBM, der damaligen Eigentümerin, an Privathand verkauft und anschliessend für 378.000 € an Herrn Dr.Dr. Reiner Erlinger verkauft.
Neues BGH-Urteil zum Nachteil von Mieter*innen bei Eigenbedarfskündigungen

Erneut hat der 8. Zivilsenat des BGH (Bundesgerichtshof) unter Karin Milger Anfang September 2020 ein Urteil in Sachen Eigenbedarfskündigung zu ungunsten von Mieter*innen gefällt.

In dem Urteil wird nun auch noch festgelegt, dass geschiedene Ehepartner eine Familie sind und damit zu den Eigenbedarfsberechtigten gehören und deshalb die Eigenbedarfskündigung gegenüber Mieter*innen rechtens sind und auf die Straße gesetzt werden können. 

Urteil als PDF-Datei zum Download
Zum Nachlesen: steigende Eigenbedarfskündigungen gegen Mieter*innen

Statistikbericht 2018 zur Lebenssituation von Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Hilfen in Wohnungsnotfällen in Deutschland — Berichtsjahr 2018 von BAG Wohnungslosenhilfe e.V..

PDF-Datei zum Download auf der Webseite BAG Wohnungslosenhilfe
(In dem Bericht zeigen sich die steigenden Zahlen der Räumungsklagen und Zwangsräumungen auch bei Eigenbedarfskündigungen ab S.11).


20.09.2020: Umwandlungen und Wohnungsverkäufe als Verdrängungsinstrument

Der Berliner Mieterverein hat trotz der coronabedingten Beschränkungen das 7. Wohnungsforum „Umwandlungen und Eigenbedarfskündigungen. Wie wirkt sich die Eigentumsbildung auf die Stadtentwicklung aus?“als Hybrid-Veranstaltung organisiert.

von Andrej Holm auf der Webseite gentrificationblog

Gerichtsurteil: MieterInnen gewinnen! Brenning-Clan verliert erneut!

Kein Vermieter ist bekannter für Eigenbedarfskündigungen in Berlin als der Zwangsräumungs- und Immobilien-Clan Brenning.
E3K05Allein für das Haus in der Reichenberger Str. 73 liegen 6 schriftliche Eigenbedarfskündigungen aus den letzten Jahren vor. Eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in Köpenick bei zeitgleich 2 leerstehenden Wohung im selben Haus verlor die Multimillionärsfamilie bereits im vergangen Jahr.

Am 24. Juni 2020 entschied nun Richterin Kunitz vom Amtsricht Tempelhof-Kreuzberg, dass eine 2018 ausgesprochene Eigenbedarfskündigung gegen eine seit knapp 35 Jahren in der Reichenberger Straße lebenden Mieterin u.a. missbräuchlich sei. Aktenzeichen: 3C 176/19.
Obwohl auch hier eine baugleiche Wohnung im selben Gebäude frei war, bestand die Familie des Justiziars der Berliner CDU auf einer Kündigung und Räumung wegen Eigenbedarf für ihre junge Nichte.
Räumungsprozess wegen Eigenbedarfskündigung abgewiesen
 
E3K ProzessMieter*innen der Reichenberger 73 haben ihren Prozess am 24.06.2020 vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg gewonnen!

Der angebliche Eigenbedarf der CDU-Familie Brenning ist nur vorgetäuscht. Die Eigenbedarfskündigung ist damit vom Tisch.

Es zeigt einmal mehr: Widerstand lohnt sich!

Eigenbedarf kennt keine Kündigung!
Mi 27.05.2020 um 10 Uhr Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung: Räumungsprozess wegen Eigenbedarfskündigung

10 Uhr: Kundgebung vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Möckernstr. 130
11 Uhr: Prozessbegleitung: veränderter Raum: nun im Familiengericht, Raum 421. Eingang des Familiengerichts ist am Halleschen Ufer 62.

2019a AugustSeit Juli 2018 kämpft eine Mietpartei, die seit 34 Jahren in der Reichenberger Str.73 wohnt, gegen ihre Eigenbedarfskündigung der einschlägig bekannten Familie Brenning. Am Mittwoch, den 27.05. um 11 Uhr, gibt es einen weiteren Termin im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Hier soll die Familie erklären, warum sie trotz Leerstand im Haus die MieterInnen verdrängen wollen.

Bekannt wurde die Familie Brenning durch die brutale Zwangsräumung einer fünfköpfigen Familie in der Reichenberger Str.73 am 27.03.2014.

Auch in jüngster Zeit drohte die Familie Brenning bereits mehrfach mit schriftlichen sowie mündlichen übermittelte Eigenbedarfskündigungen gegenüber Mieter*innen in den von ihnen bewohnten mehr als 20 Häusern in Berlin. Im vergangenen Jahr konnte eine Mietpartei den Räumungsprozess gegen die Familie Brenning gewinnen — die Klage wurde vor Gericht wegen Leerstand im Haus abgewiesen!

Kommt zahlreich und frühzeitig zum Prozess!

Wir Bleiben Alle!

Weitere Links:
Cafe Reiche
Bündnis Zwangsräumung verhindern
Wir Bleiben Alle!
Rote Hilfe
06.08.2020: Stellungnahme der AG "Eigenbedarf kennt keine Kündigung" zur "Langen Nacht" der Weisestr.

am 06.08. und der geplanten Zwangsräumung der Kiezkneipe Syndikat in Neukölln am 07.08.20 um 9 Uhr


Räumung iss nichWir solidarisiern uns mit der Neuköllner Kiezkneipe Syndikat und rufen zur Unterstützung der Aktivitäten gegen die geplante Zwangsräumung am Freitag, den 07.08. um 9 Uhr und die "Lange Nacht" bereits am Donnerstag, den 06.08. ab 20 Uhr auf.
Für uns — die Arbeitsgruppe Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K) — steht der eigene Bedarf der Mieter*innen an 1. Stelle.
Deshalb unterstützen wir Mieter*innen gegen Eigenbedarfskündigungen und begleiten Mieter*innen, wenn ihre Wohungen von Kaufinteressent*innen besichtigt werden sollen.
Unser Eigenbedarf endet aber nicht beim Wohnraum!

Wir haben Eigenbedarf an sozialen und kulturellen Projekten.
Wir haben Eigenbedarf an sozialen Treffpunkten, an Kulturräumen und Kiezkneipen wie dem Syndikat.

Die Polizei will die "Lange Nacht" in der Weisestr. verhindern.
Wir haben auch Eigenbedarf an Plätzen und Strassen, um uns auszutauschen, zu feiern und zu kämpfen.
Prozessbericht der Räumungsklage gegen die Mietpartei in der Reichenberger Str.73 am 30.10.2019

Am vergangenen Mittwochmorgen, den 30. November 2019, begleiteten ca. 70 solidarische Nachbar*innen innerhalb und ausserhalb des Gerichtssaals A262 beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg den Räumungsprozess einer Immobilien- und Zwangsräumungsfamilie gegen die Mietpartei mit dem ältesten Mietvertrag im Mietshaus der Reichenberger Str.73. Es handelte sich um die 6. Eigenbedarfskündigung der Hausbesitzerfamilie Brenning allein in diesem Haus in den letzten Jahren.
Weitere schriftliche und mündliche Eigenbedarfskündigungen aus den über 25 Häusern der Familie des Rechtsanwalts, Notars und Justiziars der Berliner CDU, sowie "Alter Herr" zweier Burschenschaften — Ernst Brenning — sind bekannt.
E3K04Die Hausverwaltung Brenning sprach im Sommer 2018 die Eigenbedarfskündigung gegen die Mietpartei aus, die dort seit 34 Jahren wohnt. Im Mai dieses Jahres erhielt die Mietpartei ein Schreiben der Rechtsanwältin im Namen des Ehepaares Marion und Ernst Brenning, die für das Haus in der Reichenberger Str. das Nießbrauchrecht besitzen. Die Eigentümerinnen des Hauses sind die 4 Kinder Brennings.
Im Schreiben der Rechtsanwältin wurde die Eigenbedarfskündigung erneuert und detaillierter ausgeführt, sowie ein Räumungsprozess bei Nicht-Auszug angekündigt.

Dieser fand nun unter großem Interesse der Öffentlichkeit statt. Eine Entscheidung wurde an diesem Tag nicht gefällt.
Die Richterin stellte klar, dass sie die Kündigung vom Sommer 2018 für nicht ausreichend begründet hält. Eine detaillierte Begründung verlangt die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Eine Einschätzung der Tatsache, dass die Multimillionärsfamilie auf einer Räumung der Wohnung der betroffenen Mietpartei für den Wohnbedarf ihrer Nichte besteht — obwohl ein baugleiche Wohnung im selben Gebäude zwischenzeitlich leerstand — wurde nicht vorgenommen.
Die Richterin verwies darauf, dass die Rechtssprechung diesbezüglich in den Urteilen der letzten Jahre des BGH wiedersprüchlich ist.
Die rechtliche Stellvertreterin Brennings verwies auf das Kündigungsschreiben vom Mai 2019. Diese ist somit die 7. (siebente!) Eigenbedarfskündigung in diesem Haus.
Die Klägerseite war nicht in der Lage oder gewillt den Mietvertrag für dieses Mietverhältnis vorzuweisen. Dieser ist insofern relevant da er eine besondere Kündigungsfrist enthält.
Im weiteren Verlauf werden nun die Rechtsanwälte beider Seiten schriftlich mit der Richterin kommunizieren.
Die Richterin wird dann eine erste schriftliche Entscheidung fällen. Diese wird sich auf die Eigenbedarfskündigung vom Sommer 2018 beziehen und den weiteren Umgang mit der 7. Eigenbedarfskündigung klären.
Es ist davon auszugehen, dass der Umgang mit der 7. Eigenbedarfskündigung in der Reichenberger Str.73 in einem weiteren Gerichtstermin Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres erörtet wird. Gegebenfalls wird es im weiteren Verlauf einen 3. Termin vor Gericht geben, in dem Beweise und Zeugen zu bewerten sind.

Uns, der „Arbeitsgruppe Eigenbedarf kennt keine Kündigung“, ist es vollkommen egal, ob Eigenbedarfskündigungen für nahe oder entfernte Verwandte ausgesprochen werden.
Es ist uns auch vollkommen egal, ob es „echte“ oder wie es vor Gericht heisst, „missbräuchliche“ Kündigungen sind.
Es ist uns egal, ob das Haus umgewandelt wurde, in einem der wenigen Milieuschutzgebiete oder am Stadtrand liegt und ob darin alte oder junge Menschen, schon lange oder erst seit kurzem wohnen.

Denn: Wir setzen unseren eigenen Bedarf an Wohnraum an 1. Stelle und kämpfen gemeinsam für unser existentielles Recht auf Wohnraum!
Wir lassen nicht zu, dass Mieter*innen in kleine konkurrierende Gruppen von Eigenbedarfskündigung-Betroffenen aufgespaltet, in solche mit echten und gefakten familiären Eigenbedarf, in Mieter*innen in Vorkaufsrecht-Häusern oder umgewandelten Häuser.

Lasst uns die Gemeinsamkeiten der Mieter*innen in dieser Stadt
in den Vordergrund stellen und gemeinsam kämpfen!

Nießbrauchrecht ist die Möglichkeit z.b. ein Mietshaus den Kindern formell zu übereignen, jedoch die volle Kontrolle über das Objekt — von Vermietung bis zu den Mieteinnahmen — zu behalten. Gleichzeitig können mit diesem Verfahren Schenkungssteuern soweit gesenkt werden, dass sie in den Freibetrag der Beschenkten fallen und somit Null € Steuern bezahlt werden müßen. Eine erste vorsichtige Schätzung geht von einem Betrag von mehreren Millionen Euro aus, die die Immobilien-Familie Brenning mit ihren vielen Häusern so in die eigenen Taschen stecken konnte.
Mi 30.10. ab 9 Uhr Kundgebung gegen anstehenden Räumungsprozess und um 10 Uhr im Amtsgericht: Räumungsprozess wegen Eigenbedarfskündigung

E3K039 Uhr: Kundgebung vor dem anstehenden Räumungsprozess einer Mietpartei aus der Reichenberger Str. 73 nach einer Eigenbedarfskündigung
Ort: vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Möckernstr.130, Kreuzberg

10 Uhr: Räumungsprozess wegen Eigenbedarfskündigung
Ort: im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Möckernstr.130, A 262, 2.Etage.

Im Juli 2018 erhielt eine Mietpartei, die seit 34 Jahren in der Reichenberger Str.73 wohnt, von der einschlägig bekannten Familie Brenning die Eigenbedarfskündigung. Und nun gibt es den Termin für die Räumungsklage am Mittwoch 30.10. um 10 Uhr im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.

Bekannt wurde die Familie Brenning durch die brutale Zwangsräumung einer fünfköpfigen Familie in der Reichenberger Str.73 am 27.03.2014.

Auch in jüngster Zeit drohte die Familie Brenning bereits mehrfach mit schriftlichen sowie mündlichen übermittelte Eigenbedarfskündigungen gegenüber Mieter*innen in den von ihnen bewohnten Häusern. Erst vor wenigen Wochen konnte eine Mietpartei den Räumungsprozess gegen die Familie Brenning gewinnen — die Klage wurde vor Gericht abgewiesen!
26.10.2019 Musik-Kundgebung: Reiche 73 hat Eigenbedarf!

Am Samstag, den 26.10.2019 veranstaltete die Gruppe „Eigenbedarf kennt keine Kündigung“ eine Musikkundgebung vor dem Haus Reichenberger Str. 73 in Kreuzberg in Solidarität mit den noch im Haus lebenden Bewohnern und um auf das zunehmende Problem der Eigenbedarfskündigungen aufmerksam zu machen.

Foto-Reportage von Umbruch Bildarchiv
Umwandlung und Eigenbedarf

Der Wohnungsmarkt liefert den Anreiz und immer mehr Mieter/innen befürchten eine Eigenbedarfskündigung

Artikel aus dem MieterEcho 405 /September 2019 von Hermann Werle

Große Immobilienkonzerne bestimmen mit ihren Geschäftspraktiken die Schlagzeilen. Zu Recht werden diese regelmäßig unter die Lupe genommen und scharf kritisiert. Jenseits des Rampenlichts agieren kleinere Wohnungsvermieter häufig unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit, wobei deren Tun ebenso existenzielle Sorgen bereiten kann.