Rechtstipps bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf
Wenn ihr eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von euren Vermieter*innen/Eigentümer*innen erhalten habt, solltet ihr zügig mit den ersten Maßnahmen starten:
Auch ein allgemeiner Austausch mit diesen Mieter*innen ist ratsam und kann manchmal hilfreiche Erkenntnisse liefern.
Wenn ihr eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von euren Vermieter*innen/Eigentümer*innen erhalten habt, solltet ihr zügig mit den ersten Maßnahmen starten:
- Kontaktaufnahme zu erfahrenen Anwält*innen
- überprüfen, ob die Eigentümer*innen/ kündigende Partei dazu überhaupt legitimiert ist. Das lässt sich durch die Einsicht im Grundbuchamt verifizieren
- Einsichtnahme in Grundbuchämter, zwecks Informationen über weitere Wohnungen oder Häuser der Eigentümer*innen
Auch ein allgemeiner Austausch mit diesen Mieter*innen ist ratsam und kann manchmal hilfreiche Erkenntnisse liefern.

Eigenbedarf ist nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) der häufigste Kündigungsgrund. In Mieter*innenberatungen, Kiez- und Nachbarschaftsversammlungen kommen immer häufiger von Eigenbedarfskündigungen Betroffene und suchen Rat.